Daten & Fakten

gegründet am: 27. Mai 1998
Verkehrsgebiet: 627 km²
Einwohner: rd. 132.000
Verkehrsleistung/Jahr: 3.698.000 Fahrz.-km
davon SPNV 624.000 Fahrz.-km
davon Bus 3.074.000 Fahrz.-km
Haltestellen: 414
Bahnhöfe: 12

Im Landkreis Heidenheim ist mit dem Nahverkehrsplan in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Verkehrsunternehmen ein Tarifkonzept entwickelt worden, das nach rund zweijähriger Vorbereitungs- und Verhandlungsphase am 27. Mai 1998 zur Gründung des Heidenheimer Tarifverbundes geführt hat. Unter seinem Dach sind die Verkehrsunternehmen DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG - Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn, SVL Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG, Heidenheimer Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) und Omnibus Rupp GmbH zusammengeschlossen und bieten seit dem 1. Dezember 1998 ihre Leistungen zu einheitlichen Tarifen und Bedingungen an.

Die vormals streckenbezogenen Haustarife der ÖPNV-Unternehmen sind durch einen einfachen Flächenzonentarif mit nur vier Preisstufen ersetzt und rd. 80 Fahrscheinarten sind auf 11 Angebote reduziert worden. Mit der Einführung eines Übergangstarifes zum benachbarten Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) zum 01.01.2004 konnte auch für den verbundüberschreitenden Verkehr eine fahrgastfreundliche Lösung realisiert werden.

Völlig neue Wege gingen Landkreis und Verkehrsunternehmen bei der Verbundorganisation. Der htv wird nicht, wie bei Verbünden üblich, in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die Rechtsbeziehungen zwischen Landkreis und Unternehmen sind ausschließlich vertraglich geregelt. Die Aufsichtsratsfunktion nimmt ein Beirat wahr, der mit Vertretern der Verkehrsunternehmen und des Landkreises paritätisch besetzt ist. Dieser setzt die Verbundtarife und Tarifbestimmungen fest. Beiratsvorsitzender ist der Landrat des Landkreises Heidenheim.

Die Abwicklung der laufenden Geschäfte - Verbundfinanzierung, Einnahmeaufteilung, Weiterentwicklung des Verbundtarifes, Information der Fahrgäste (u.a. über Verbundfahrplan und das Elektronische Fahrplanauskunftssystem EFA Baden-Württemberg) - erfolgt durch eine innerhalb der Landkreisverwaltung eingerichtete Verbundgeschäftsstelle.