Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Alternativ zur Mobilitätsgarantie im htv können bei Verspätungen im Zugverkehr auch Ansprüche aus den bundesweit gültigen Fahrgastrechten für Reisende im Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden. Die Regelungen sehen einen finanziellen Ausgleich bei Verspätungen ab 60 Minuten vor.

Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier: