Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Alternativ zur Mobilitätsgarantie im htv können bei Verspätungen im Zugverkehr auch Ansprüche aus den bundesweit gültigen Fahrgastrechten für Reisende im Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden. Die Regelungen sehen einen finanziellen Ausgleich bei Verspätungen ab 60 Minuten vor.
Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier:
- Anträge auf Entschädigung können ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte gestellt werden. Das Servicecenter wickelt auch Anträge für htv-Fahrscheine(!!!) komplett ab.
- Bei inhaltlichen Fragen stehen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Ort gerne zur Verfügung. Zudem enthält die Internetseite der Deutschen Bahn weitere Infos: www.bahn.de/Fahrgastrechte.