Mobilitätsgarantie

Für mehr Komfort und Verlässlichkeit im Nahverkehr sorgt der Heidenheimer Tarifverbund (htv) ab sofort mit der Mobilitätsgarantie. Es ist unsere Aufgabe, Sie verlässlich und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dann können sich Inhaber einer Monatskarte Jedermann, Monats-Abo-Karte Jedermann, Seniorenkarte sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtbescheinigung ein Taxi nehmen. Wie es funktioniert und was zu tun ist, wenn Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchten, wird nachstehend erklärt.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die htv-Mobilitätsgarantie greift, wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten htv-Verkehrsmitteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird, und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel erreichende htv-Verkehrsmittel zu nutzen.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?

Alle Fahrgäste mit einer Monatskarte Jedermann, einer Monats-Abo-Karte Jedermann oder einer Seniorenkarte sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtbescheinigung. Für Einzelfahrscheine Erwachsene/Kind, Tageskarten Single/Gruppe sowie Monatskarten Schüler gibt es keine Erstattung.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrausweis nur einmal geltend gemacht werden. Die Taxikosten werden bis zu 35 Euro ersetzt.

Wann ist eine Erstattung ausgeschlossen?

Die Erstattung ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der im htv kooperierenden Verkehrsunternehmen zurückgeht. Insbesondere begründen Unwetter, Bombendrohungen, Streik, Suizid und Eingriffe Dritter in den Eisenbahn- und Busverkehr keinen Anspruch auf Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgeht oder dies ihm vor dem Kauf eines Fahrscheins bekannt war. Sie ist ferner ausgeschlossen, wenn sie auf Maßnahmen wie Straßen- oder Streckensperrung beruht. Kein Erstattungsanspruch besteht auch dann, wenn eine parallel bestehende Mobilitätsgarantie eines Verkehrsunternehmens (z. B. der HVG) oder ein Anspruch aus den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr geltend gemacht wird.

Wie können Sie die Garantieleistungen in Anspruch nehmen?

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag zusammen mit dem Original der Taxiquittung und einer Kopie Ihres Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen an den Heidenheimer Tarifverbund (htv). Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie Verrechnung beim Fahrscheinkauf sind nicht möglich.